Informationen zur Genossenschaft
Die Gemeinnützige
Wohnstätten-Genossenschaft Mainz eG beruht auf dem freiwilligen
Zusammenschluss ihrer Mitglieder; diese sind Teilhaber des
Unternehmens und tragen mit ihren eingezahlten Geschäftsanteilen zum
Kapital des Unternehmens bei.
Seit ihrem Bestehen vor über 100
Jahren beruht das genossenschaftliche Wirken der Gemeinnützigen
Wohnstätten-Genossenschaft auf den drei Grundprinzipien der
solidarischen Selbsthilfe, der Selbstverwaltung und der
Selbstverantwortung ihrer Mitglieder. Das Ziel der Genossenschaft war es
von Anfang an, vor allem für sozial schwache Familien preiswerten
Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Die Gründung der Genossenschaft
im Jahre 1896 war Ausdruck der Entschlossenheit einiger mutiger
Bürger, ihr Schicksal nicht dem freien Spiel der Kräfte zu
überlassen, sondern aktiv und zupackend an der Beseitigung der
Wohnungsnot mitzuarbeiten.
Damals wie heute gehören ein vor
Kündigung sicheres Wohnen und bezahlbarer Wohnraum zu den
existenziellen Grundbedürfnissen der Menschen.
Die Gemeinnützige
Wohnstätten-Genossenschaft bietet ihren Mitgliedern eine Stellung,
die weit über jene eines normalen Mieters hinausgeht.
Wohnen bei der Gemeinnützigen
Wohnstätten-Genossenschaft ist ein Dauernutzungsrecht.
Die Genossenschaft wird auch in den
kommenden Jahren neben der Bestandsverwaltung ihr Augenmerk auf die
notwendigen Maßnahmen zur Sanierung und Modernisierung richten, ohne
das andere Ziel, nämlich die Versorgung der Mitglieder mit
preiswertem Wohnraum aus den Augen zu verlieren. Diese Idee
der Gründerväter wird auch für die Zukunft das Leitziel der
Genossenschaft bleiben.
